Rückbau des Verbaus

Der Baufortschritt an den Neubauprojekten der Baugenossenschaft Geretsried eG sowie der Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen erlaubt nun den Rückbau des Anfang 2020 zur Absicherung der Baugrube angebrachten Verbaus. Dabei werden voraussichtlich ab KW 29 (ab ca. 19.07.2021) rund um das Baufeld eingebrachte Spundwände gezogen sowie vereinzelt Bohrpfähle überbohrt.

Als Vorarbeit für die anstehenden Maßnahmen muss der Fußgängersteg auf der Ost- und Südseite am BGZ abgebaut werden. Dies ist aktuell für KW 27 (ab 06.07.) geplant. Anschließend ist der Durchgang zum Karl-Lederer-Platz vom nördlichen Teil der Egerlandstr. nur noch über den Fußweg hinter dem BGZ möglich. In KW 30 (ab 26.07.) und ggf. auch KW 31 müssen Fußgänger aufgrund der Verbauarbeiten im Bereich Egerlandstr. 57-59 außerdem großflächig über den Geltinger Weg sowie den Hermann-Löns-Weg umgeleitet werden.

Die fußläufige Erreichbarkeit sowie die Zufahrt mit dem Auto wird zeitweise auch im Amselweg nur eingeschränkt möglich sein. Bitte beachten Sie die Beschilderungen vor Ort und die Hinweise der ausführenden Firma.

Bei den Arbeiten wird es zu Lärm – und Erschütterungsbeeinträchtigungen kommen. Wir versuchen die Arbeiten zügig voranzubringen, um so die Auswirkungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten und bitten Sie um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Die Anwohner in direkter Nachbarschaft wurden bereits oder werden ca. zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten informiert.

Da bei diesen Arbeiten stets auch unerwartete Probleme auftauchen können (z.B. Maschinenschaden, Witterungseinflüsse etc.), kann sich der angekündigte Zeitraum auch ggf. erneut nach hinten verschieben.

Nach erfolgreichen Abschluss der oben genannten Arbeiten können einzelne Flächen bereits an die Stadt Geretsried zum Einbringen der zukünftigen Sparten übergeben werden.

Die Arbeitszeiten auf der Baustelle werden weiterhin innerhalb der durch das Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm gemäß §22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26.09.2002 sowie in dem Merkblatt für Nachtarbeit der Stadt Geretsried geregelten Zeiten liegen. Die Nachtruhezeit ist während der Werktage zwischen 20:00 und 7:00 Uhr festgelegt.

Bei allen weiteren Fragen rund um die Baustelle hilft Ihnen Frau Hölzl, Baugenossenschaft Geretsried eG, gerne weiter: hoelzl@baugenossenschaft-geretsried.de

Von | 2021-07-05T08:21:37+00:00 05.07.2021|Allgemein|