Verbauarbeiten, Erdaushub und fußläufige Erreichbarkeit

Die Straßensperrung der Egerlandstraße erfolgte wie angekündigt am 30.03.2020. Das gesamte Baufeld wird nun von einem Bauzaun umschlossen und abgesichert. Aus sicherheitstechnischen Gründen wird der Bauzaun an bestimmten Stellen immer wieder geringfügig verschoben. Bitte beachten Sie die Beschilderungen vor Ort und die Hinweise der ausführenden Firmen.

Aufgrund der fortschreitenden Verbauarbeiten wurde nun ein Fußgängersteg im nördlichen Bereich der Baustelle aufgebaut, der den Zugang von der Egerlandstraße – Nord zum Karl-Lederer-Platz ermöglicht. Alle Geschäfte am Karl-Lederer-Platz bleiben so erreichbar.

Über den Durchgang am Lenauweg gelangt man anschließend vom Karl-Lederer-Platz zu den Geschäften im südlichen Bereich unserer Baustelle (Ecke Egerlandstraße / Fasanenweg).

Die Stadt Geretsried hat Ihr Verkehrskonzept, die Zuwegung für Fußgänger (inklusive Zugang zu den Geschäften), alternative Parkplatzmöglichkeiten sowie die Verkehrsführung für Kraftfahrzeuge wie berichtet auf der Homepage https://www.neuemitte-geretsried.de/infothek/verkehr-parken.html veröffentlicht. Für die bessere Orientierung im Zentrum wurden außerdem verschiedene Fußgängerbeschilderungen angebracht. Sobald es witterungstechnisch möglich ist, werden überdies noch Markierungen in Fuß-Form am Boden angebracht.

Nachdem auch die Sparkasse ihre Abbrucharbeiten auf dem abgesperrten Baufeld größtenteils abgeschlossen hat, können die restlichen Verbauarbeiten baldmöglichst durchgeführt werden. Parallel dazu hat der Erdaushub und Abtransport des Materials unter dem zukünftigen BGZ2 begonnen. Glücklicherweise gab es bisher auf der Baustelle keine Verzögerungen durch die Covid-19-Pandemie oder durch belastetes Material im Erdreich.

Sofern dies so bleibt und keine anderen unerwarteten Probleme auftauchen (z.B. Maschinenschaden, Witterungseinflüsse etc.), wird der Erdaushub Ende Juni größtenteils abgeschlossen sein und der Rohbau kann beginnen. Eine exakte Terminierung ist zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich.

Die Arbeitszeiten auf der Baustelle werden innerhalb der durch das Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm gemäß §22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in der Fassung vom 26.09.2002 sowie in dem Merkblatt für Nachtarbeit der Stadt Geretsried geregelten Zeiten liegen. Die Nachtruhezeit ist während der Werktage zwischen 20:00 und 7:00 Uhr festgelegt.

Wir versuchen die Arbeiten zügig abzuschließen, um so die Auswirkungen für die Anwohner so gering wie möglich zu halten und bitten Sie weiter um Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Bei allen weiteren Fragen rund um die Baustelle hilft Ihnen Frau Hölzl gerne weiter: hoelzl@baugenossenschaft-geretsried.de

Von | 2020-07-17T08:51:09+00:00 19.05.2020|Allgemein|